Vertrag

Der Immobilienkauf #2 – Der Bauträgervertrag – Fälligkeit und Abschlagszahlungen

Jetzt wird`s ernst!

Bevor der Bauträgervertrag unterschrieben wird, sollten Sie sich ordentlich mit dem Vertrag und dessen Inhalt auseinandergesetzt haben. Dazu haben Sie natürlich ausreichend Zeit. Der Gesetzgeber verlangt, dass Ihnen der Vertragsentwurf und alle darin in Bezug genommenen Dokumente (die allgemeine Baubeschreibung, die Zusatzbaubeschreibung und auch die sogenannte „Teilungserklärung“ samt Gemeinschaftsordnung) zwei Wochen vor Ihrem Beurkundungstermin zugesandt werden. Dies erfolgt bei unserem Notar ausschließlich per E-Mail. Folgender Artikel soll Sie dabei unterstützen, den Bauträgervertrag besser zu verstehen:Vertrag

Bauträgervertrag – Was ist das überhaupt für eine Art von Vertrag?

Der Bauträgervertrag ist eine Kombination aus einem Kauf- und einem Werkvertrag. Gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch bildet die Makler- und Bauträgerverordnung dafür die rechtliche Grundlage. Gemäß § 650u Satz 1 BGB handelt es ich bei einem Bauträgervertrag um einen Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und den Unternehmer verpflichtet, dem Besteller das Eigentum am Baugrundstück zu verschaffen.

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