KOMFORTWOHNBAU Dech GmbH
Wir sind Michaela Dech-Stadter und Kathrin Dech – zusammen sind wir die KOMFORTWOHNBAU Dech GmbH. Wir Schwestern haben die Bauorganisation und -betreuung von der Pike auf gelernt, denn wir sind in einer bodenständigen Bauträgerfamilie aufgewachsen. Unser Unternehmen ist fest in der boomenden Region rund um München verankert.
Wir bauen in München und Umgebung
Unsere Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser finden Sie in Baierbrunn, Bogenhausen, Buchenhain, Daglfing, Denning, Englschalking, Fasangarten, Feldmoching, Forstenried, Freiham, Freimann, Fürstenried, Feldmoching, Giesing, Grünwald, Hadern, Haidhausen, Harlaching, Isarvorstadt, Johanneskirchen, Laim, Milbertshofen, Moosach, Obermenzing, Pasing, Perlach, Ramersdorf, Riem, Schwabing, Sendling, Solln, Thalkirchen, Trudering, Untermenzing, Obermenzing und Pullach.
Hier bloggt das Team der Komfortwohnbau Dech GmbH
In diesem Blog finden Sie immobilienspezifische Themen, aktuelle Projekte, den Ablauf eines Hausbaus und viele weitere interessante Dinge rund um den Haus- und Wohnungsbau.
Neubauprojekt: TRUDERINGER102
/in WohnungskaufVerkaufsstart! Unser Neubauprojekt TRUDERINGER102 ist fertig geplant und geht in den Verkauf! Das Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten bietet 1 bis 3 Zimmer Wohnungen, zwischen 45 und 100 m².
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Neubauprojekt: GARTENSTADT79
/in WohnungskaufUnser Neubauprojekt GARTENSTADT79 geht in den Verkauf!
Bereits im I. Quartal 2022, wird die abgeschlossene Planung umgesetzt und der Bau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten realisiert. Auf einem sonnigen Grunstück in hervorragender Lage entstehen Eigentumswohnungen mit 57 – 124 m² Wohnfläche. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Einfamilien-, Doppel- und kleinen Mehrfamilienhäusern mit ansprechenden Gärten.
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Neubauprojekt: PENCK13
/in WohnungskaufUnser Neubauprojekt PENCK13 geht in den Verkauf!
Die Planung ist abgeschlossen und dem voraussichtlichen Baubeginn im IV. Quartal 2021 steht nichts im Wege. In einer ruhigen Sackgasse, errichten wir auf einem sonnigen Grundstück ein Mehrfamilienhaus, mit sechs Wohneinheiten und Mehrfachparkern. Die 2-3 Zimmer Eigentumswohnungen haben zwischen 51 und 104 m² Wohnfläche.
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Der Immobilienkauf #2 – Der Bauträgervertrag – Fälligkeit und Abschlagszahlungen
/in WohnungskaufJetzt wird`s ernst!
Bevor der Bauträgervertrag unterschrieben wird, sollten Sie sich ordentlich mit dem Vertrag und dessen Inhalt auseinandergesetzt haben. Dazu haben Sie natürlich ausreichend Zeit. Der Gesetzgeber verlangt, dass Ihnen der Vertragsentwurf und alle darin in Bezug genommenen Dokumente (die allgemeine Baubeschreibung, die Zusatzbaubeschreibung und auch die sogenannte „Teilungserklärung“ samt Gemeinschaftsordnung) zwei Wochen vor Ihrem Beurkundungstermin zugesandt werden. Dies erfolgt bei unserem Notar ausschließlich per E-Mail. Folgender Artikel soll Sie dabei unterstützen, den Bauträgervertrag besser zu verstehen:
Bauträgervertrag – Was ist das überhaupt für eine Art von Vertrag?
Der Bauträgervertrag ist eine Kombination aus einem Kauf- und einem Werkvertrag. Gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch bildet die Makler- und Bauträgerverordnung dafür die rechtliche Grundlage. Gemäß § 650u Satz 1 BGB handelt es ich bei einem Bauträgervertrag um einen Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und den Unternehmer verpflichtet, dem Besteller das Eigentum am Baugrundstück zu verschaffen.
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Neubauprojekt: METZ3
/in WohnungskaufDie Planung ist abgeschlossen und der Bau kann beginnen!
Unser Projekt METZ3 ist fertig geplant und jetzt für Sie im Verkauf. Auf dem ruhigen Grundstück in Pullach entstehen zwei Doppelhaushälften mit großzügigem Gartenanteil. Pro Einheit entsteht eine Einzelgarage mit einem zusätzlichen, separaten Stellplatz.
Die Doppelhaushälften haben jeweils eine Wohnfläche von ca. 153 m² Wohnfläche. Das Doppelhaus wird in einer zeitgemäßen, komfortablen und qualitativ guten Ausstattung errichtet. Jeweils ca. 400 m² Sondernutzungsrecht, mit Gärten in Richtung Süden, bieten Platz für Erholung. Weiterlesen
Baukameras – Immer up to date!
/in WohnungskaufSelbstverständlich will man nach dem Kauf einer Immobilie immer über den Baufortschritt informiert sein.
Teilweise findet man als Käufer nicht immer die Zeit, selbst bei der Baustelle vorbei zu fahren und sich ein Bild von der aktuellen Lage zu machen.
Hierfür haben wir die Lösung!
Bei allen kommenden Projekten werden wir, wie bereits bei unserem Objekt „Linden11“ geschehen, eine Kamera aufstellen, welche den Baufortschritt dokumentiert.
Auf unserer Website kann auf der jeweiligen Projektseite ein Zeitraffervideo angesehen werden. Dieses wird wöchentlich aktualisiert.
Die Käufer der Wohnungen erhalten zusätzlich Logindaten, welche den Zugriff auf ein Livebild ermöglichen.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Rufen Sie uns direkt an oder klicken Sie hier.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Der Immobilienkauf #1 – Die Kaufentscheidung
/in WohnungskaufFür die meisten ist es ein „Once-In-A-Lifetime“ Erlebnis:
Den Traum vom Eigenheim endlich wahr werden zu lassen! In unserer Blogreihe „Der Immobilienkauf“ möchten wir Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, der Ihnen den Prozess des Immobilienerwerbs Schritt für Schritt erklärt.
In unserem heutigen Beitrag geht es um die Kaufentscheidung, also den Punkt an dem Sie sich idealerweise zum Kauf einer von uns angebotenen Immobilie entschieden haben. Bis zur Kaufentscheidung durchlaufen Sie 5 Phasen:
Ausreichend Informationen sammeln!
Auf die Komfortwohnbau Dech GmbH treffen Sie vermutlich zum ersten Mal bei der Informationssuche. Unsere aktuellen Angebote finden Sie entweder direkt auf unserer Homepage, bei Immobilien Scout 24 oder dem Neubaukompass. Auch auf den Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn finden Sie unsere Top aktuellen Angebote. Unter Angabe Ihrer Kontaktdaten bekommen Sie im nächsten Schritt ein ausführliches Exposé zu Ihrer Traumimmobilie, ganz gleich ob Eigentumswohnung, Doppelhaus oder Einfamilienhaus. Weiterlesen
Unsere Arbeitsabläufe in Zeiten der Corona-Pandemie
/in Aus dem AlltagWir haben hier einige wichtige Themen zusammengestellt, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir freuen uns hier auch über Rückmeldung.
Was machen wir
Bereits seit einigen Wochen arbeitet ein Teil unserer Mannschaft im Homeoffice. Uns geht es nicht allein darum unsere Mitarbeiter zu schützen, sondern auch darum einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Türe zu unseren Geschäftsräumen ist für den Parteienverkehr geschlossen. Unsere Termine mit Handwerkern und Kunden werden, wenn möglich, online durchgeführt. Sollte es nicht anders gehen, können auch inhouse Termine vereinbart werden. Wir achten in diesem Fall darauf, dass sich keine zusätzlichen Personen im Büro aufhalten. Weiterlesen
Neubauprojekt: WIEBEKING4
/in WohnungskaufNeubauprojekt „WIEBEKING4“ – Wir gehen in den Verkauf!
Die Planung des Mehrfamilienhauses in Untermenzing ist abgeschlossen und die Bauphase hat begonnen. In ruhiger Lage entstehen gesamt vier 2-Zimmer und zwei 4-Zimmer Wohnungen.
Die Einheiten haben zwischen 57 und 122 m² Wohnfläche. Die Erdgeschosswohnungen haben großzügige Gartenanteile (Sondernutzungsrecht). Es werden sechs Stellplätze, in Form von oberirdischen Mehrfachparkern, erstellt. Detaillierte Informationen zu dem Objekt und den einzelnen Wohneinheiten finden Sie hier.
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Sondernutzungsrecht vs. Sondereigentum
/in VertragsrechtDie Begrifflichkeiten, über die man beim Wohnungs- bzw. Hauskauf stolpert, sind oftmals nicht sofort leicht zu verstehen. Mit unserer neuen Rubrik „Begriffe die man beim Hauskauf kennen sollte“, möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben – viel Spaß!
Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz (§5 WEG Abs. 1) definiert Sondereigentum als “bestimmte Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt wird.” In diesem Sinne können alle Teile, die nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sind, als Sondereigentum deklariert werden. Weiterlesen