Sondernutzungsrecht vs. Sondereigentum
Die Begrifflichkeiten, über die man beim Wohnungs- bzw. Hauskauf stolpert, sind oftmals nicht sofort leicht zu verstehen. Mit unserer neuen Rubrik „Begriffe die man beim Hauskauf kennen sollte“, möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben – viel Spaß!
Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz (§5 WEG Abs. 1) definiert Sondereigentum als “bestimmte Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt wird.” In diesem Sinne können alle Teile, die nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sind, als Sondereigentum deklariert werden. Weiterlesen